Katholische Kirchengemeinde St. Antonius und Bonifatius 25 Datenschutz Impressum

Hintergrund
Vordergrund

Pfarrbüro St. Antonius

In der Zeit vom 23.04.-12.05.2024 ist das Pfarrbüro in St. Antonius nur dienstags und donnerstags (außer am Feiertag) in der Zeit von 09.00-11.30 Uhr geöffnet.

Offene Kirche

Die Projektgruppe „Offene Kirche“ ist jeden Samstag von 11-13 Uhr in der Bonifatiuskirche anwesend.

Katholische Arbeitnehmerbewegung

Allgemeine Informationen

Die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) in unserer Gemeinde besteht seit 1908. In der KAB finden Sie eine lebendige Gemeinschaft und viele Gelegenheiten, in einem Kreis engagierter Menschen Neues auszuprobieren. Neben gemeinsamer Freizeitgestaltung hat die KAB einiges zu bieten. Dazu zwei Beispiele.

Praktische Bildung

Eine breit gefächerte Themenpalette sorgt dafür, daß KAB-Mitglieder und sonstige Interessierte immer kompetent mitreden können. Bildung ist für uns mehr als Wissensvermittlung. Unsere Bildungsarbeit beschränkt sich dabei nicht nur auf die örtliche Ebene. In den zahlreichen Weiterbildungseinrichtungen der KAB lernen und arbeiten Jüngere und Ältere, Frauen und Männer gemeinsam. Dabei sind auch Kinder willkommen.

Rechtsberatung

Die KAB gewährt ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes und allen Gebieten, die der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet sind. Die KAB ist ein Verband mit berufs- und sozialpolitischer Zwecksetzung. Daher ist sie berechtigt nach den Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes, Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes ihre Mitglieder vor den jeweiligen Gerichten zu vertreten. Auch diese Vertretung erfolgt kostenlos. Der KAB Rechtsschutz wird durch ausgebildete Rechtssekretäre der KAB wahrgenommen.
Möchten Sie mehr wissen zu diesen und anderen Angeboten? Rufen sie die Mitglieder des Vorstandes an. Wir freuen uns auf Sie.

Beiträge

Eine der häufigsten Fragen betrifft die Höhe unserer Beiträge. Die KAB St. Antonius erhebt seit dem 1. 1. 2010 folgende Beiträge:

Ehepaare: monatlich 6,00 Euro
Einzelpersonen: monatlich 4,50 Euro
Witwen und Alleinerziehende: monatlich 4,00 Euro

Für die Leistungen des Bundesverbandes, des Diözesanverbandes und des Bezirksverbandes werden davon monatlich für Ehepaare 5,20 Euro und für die übrigen Mitglieder 4,00 Euro an den Bundesverband abgeführt.